Grundschulverbund Nordkirchen

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Mitwirkungsorgane

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten.

Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77.

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können. Die Klassenlehrerin nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden

  • berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein
  • legen in Absprache mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung fest
  • bringen die Themen der anderen Eltern in die Tagesordnung ein
  • vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft
  • nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzenden oder einen Vorsitzenden, einen Vertreter oder eine Vertreterin sowie die Elternvertretung für  die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und –vertreter und Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Die Schulkonferenz hat an unserer Schule 12 Mitglieder (6 Elternvertreter und 6 Lehrerinnen). Den Vorsitz führt die Schulleiterin, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin den Ausschlag.

Aufgaben der Schulkonferenz

  • Das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  •  Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Information und Beratung
  • Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  •  Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  • Schulhaushalt
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
  • Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
  • Besondere Formen der Mitwirkung
  • Mitwirkung beim Schulträger
  • Erlass einer Schulordnung
  • Ausnahmen vom Alkoholverbot
  • Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen

Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz berät beispielsweise über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse und Versetzungen sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Hier wird beraten, welche Bemerkungen zu besonderen Leistungen und zu einem besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in die Zeugnisse aufgenommen werden. Stehen Überlegungen zu Ordnungsmaßnahmen auf der Tagungsordnung, werden Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Elternverbände

Die Interessen der Eltern werden auf Landesebene durch organisierte Elternverbände vertreten. Über die Elternverbände erhalten die Elternvertretungen in den Schulen wichtige Informationen für ihre Arbeit. Die Verbände vertreten mindestens eine Schulform. In der Regel werden sie jedes halbe Jahr vom Ministerium für Schule und Weiterbildung zu einem Gespräch über allgemeine und grundsätzliche schulische Angelegenheiten eingeladen.

Weitere Informationen können auf der Webseite des Schulminidsteriums nachgelesen werden.